Am Anfang steht die Liebe! Zwei Menschen lernen sich kennen, sie verlieben sich ineinander und entschließen sich: Wir wollen zusammenbleiben. Sie spüren, dass ihre Liebe ein großes Geschenk ist. Brautpaare wissen aber auch, dass eine lebenslange Ehe eine lebenslange Pflege braucht und dass sie ihr Ziel mit gutem Willen allein nicht umsetzen können. Sie erhoffen sich Hilfe, die über ihre eigene Kraft hinausgeht.
Im Gottesdienst zur Trauung oder zur Segnung einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft spielt beides eine große Rolle. In ihm kommt die Freude zum Ausdruck, dass sich zwei Menschen gefunden haben und damit von Gott reich beschenkt wurden. Darüber hinaus empfängt das Paar den Segen Gottes. Den beiden Liebenden wird in der gottesdienstlichen Feier versichert, dass Gott sie auf ihrem gemeinsamen Weg begleitet.
Wenigstens einer der Partner muss Mitglied der evangelischen Kirche sein, um eine Trauung oder Segnung in einer unserer Kirchengemeinde anmelden zu können. Wenn ein Partner der evangelischen, die/der andere der katholischen Kirche angehört, ist auch eine „ökumenische Trauung“ möglich. Für alle Mitglieder der EKHN* ist die Amtshandlung kostenfrei.
Wenn keiner der beiden Partner Mitglied der EKHN* sein sollte, ist eine Trauung in einer unserer Kirchen trotzdem möglich. Es muss dann allerdings eine Pfarrerin oder ein Pfarrer mitgebracht werden und es fallen Gebühren an (für die Nutzung der Kirche 80 Euro, für Organist/in mindestens 70 Euro – je nach Umfang der musikalischen Wünsche, für Küster/in 60 Euro). Wer in einer Gemeinde des Gemeindenetzes getauft oder konfirmiert wurde oder wessen Eltern oder Großeltern evangelisch sind und innerhalb des Gemeindenetzes wohnen, zahlt keine Gebühren, wird aber um eine angemessene Spende für die Nutzung der Kirche und unseres Personals gebeten.
Die Kollekte im Traugottesdienst soll in jedem Fall für kirchliche Zwecke bestimmt sein, nach Möglichkeit für ein Projekt der Ev. Kirchengemeinde, in der die Trauung stattfindet.
Zur Anmeldung ihrer kirchlichen Trauung oder eines Segnungsgottesdienstes nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit unserem Gemeindebüro auf. Hilfreich ist es, wenn Sie dazu dieses Anmeldeformular zur Trauung ausdrucken, ausfüllen und ins Büro mitbringen. Beachten Sie: Wir können nicht alle Terminwünsche berücksichtigen.
Erst wenn Ihr Anmeldeformular ausgefüllt bei uns vorliegt und der Termin von der Gemeindesekretärin bestätigt wurde, gilt die Trauung als verbindlich „gebucht“.
Weitere Informationen zum Thema “Trauung” und auch die passende Infobroschüre der EKHN* finden Sie auf der EKHN-Homepage www.ekhn.de/glaube/trauung.html
Zusätzliche Informationen finden Sie unter www.trauspruch.de.
* EKHN = Evangelische Kirche in Hessen und Nassau