Kirchenvorstandswahl 2021 – Jugenheim
Einladung zur Benennung von Kandidierenden anstelle einer Gemeindeversammlung gemäß § 10 Absatz 4b KGWO
Auf Grund der aktuellen Lage des Infektionsgeschehens hat der Kirchenvorstand der Evang. Kirchengemeinde Jugenheim a. d. B. in seiner Sitzung am 10.12.2020 beschlossen, auf die Vorstellung des vorläufigen Wahlvorschlags für die Kirchenvorstandswahl am 13. Juni 2021 bei der Gemeindeversammlung am 10. Januar zu verzichten und von der neuen Möglichkeit Gebrauch zu machen, Kandidierendenvorschläge, auch Jugendmitglieder, in einem schriftlichen Verfahren zu ermöglichen. Wenn möglich, soll die Gemeindeversammlung aber trotzdem stattfinden.
Hier können Sie den Vorläufigen Wahlvorschlag für die Kirchenvorstandswahl in der Evang. Kirchengemeinde Jugenheim a. d. B. einsehen, den der Benennungsausschuss vorgelegt hat.
Dieser vorläufige Wahlvorschlag kann bis zum 15. Januar 2021 dadurch ergänzt werden, dass mindestens zehn wahlberechtigte Gemeindemitglieder die Aufnahme einer oder eines Kandidierenden durch Unterschriftenliste in den vorläufigen Wahlvorschlag verlangen. Die Unterschriftenliste muss bis spätestens Freitag, den 15. Januar 2021 im Gemeindebüro Alexanderstr. 13, 64342 Seeheim-Jugenheim eingegangen sein. Vorschlagsberechtigt sind alle wahlberechtigten Gemeindemit glieder der Kirchengemeinde. Eine Vorlage für die Unterschriftenliste zur Ergänzung des Wahlvorschlags finden Sie hier.